AGB für Reisevermittlung durch Gaytrotter
AGB für Reisevermittlung durch Gaytrotter Erlebnisreisen
1. Regelungsgegenstand
Die Aardon Internet GmbH, nachfolgend „Anbieter“ genannt, veranstaltet und vermittelt Reisen unter dem Markennamen „Gaytrotter Erlebnisreisen“. Bei der Beschreibung jeder Reise ist aufgeführt, ob der Anbieter als Vermittler oder Veranstalter auftritt. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Anbieters mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt, bei denen der Anbieter als Reisevermittler auftritt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
Die jeweiligen Reiseleistungen werden vom Reiseveranstalter erbracht. Es gelten für das Verhältnis zum Reiseveranstalter dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Auf Reiseveranstalter und dessen AGB wird im jeweiligen Angebot hingewiesen. Sicherungsschein und weitere Reiseunterlagen übermittelt Ihnen der Reiseveranstalter.
2. Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, per Onlineformular, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung des Anbieters zu Stande.
3. Leistungen, Vergütungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
4.2. Der Anbieter garantiert die mit der Auftragsbestätigung bestätigten Preise, soweit sie nichtstaatliche Vertragspartner des Anbieters betreffen, z.B. Hotelunternehmen.
4.3. Der Anbieter behält sich vor, im Fall der Erhöhung von Flugpreisen und/oder staatlichen Gebühren wie Eintrittsgebühren und Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, die dem Anbieter entstehenden Mehrkosten bis zum vereinbarten Reisetermin an den Kunden weiterzubelasten.
4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Die diesbezügliche Unterrichtung der Reisenden obliegt dem Kunden.
6. Rücktritt
6.1. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
6.2. Eine Stornierung der Reise ist nur im Rahmen der Regelungen der AGB des Reiseveranstalters möglich. Der Anbieter erhebt keine eigenen Stornierungsgebühren, soweit sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt. Der Anbieter belastet jedoch Stornierungsgebühren, die ihm gegenüber von dritten Leistungsträgern erhoben werden, an den Kunden weiter.
6.3. Der Anbieter organisiert Gruppenreisen teilweise in Zusammenarbeit mit externen Reiseveranstaltern. Er vermittelt dazu einen Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter. Der Anbieter kann seine Beteiligung an solchen Reisen bis 6 Monate vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen absagen. Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter wegen der Absage seiner Beteiligung an solchen Reisen sind ausgeschlossen.
7. Mitwirkungspflichten
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Reisenden über deren Obliegenheit, Beanstandungen unverzüglich vor Ort anzuzeigen, vor Reiseantritt ordnungsgemäß zu unterrichten.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kenntnis von Mängeln, die ihm selbst oder durch Beanstandungen von Reisenden vor Ort bekannt werden, unverzüglich an einen Vertreter des Anbieters vor Ort weiterzuleiten.
8. Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung
8.1. Der Anbieter haftet dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.3. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Anbieters. Der Anbieter wird dem Kunden auf dessen Verlangen hin Einsicht in die Versicherungspolice gewähren.
8.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
8.5 Der Rückgriff des Kunden auf den Anbieter wegen Gewährleistungsansprüchen des Reisenden ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus Ziffer 7 verletzt hat und der Anbieter deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.
8.6. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.7. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.
9.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.